13.05.2013 - Wirtschaftskanzleien verlieren zunehmend Geschäft im Bereich der internationalen Konfliktlösung an die Inhouse-Teams der Unternehmen

Stichwörter: Kanzleimanagement, Wirtschaftsrecht, dispute resolution, Corporate, international Arbitration, Syndikus, Inhouse, Rechtsabteilung, Kanzleistrategie, Strategie, Kanzleimarketing, Marketing.

Die Unternehmen planen die Einstellung von Inhouse-Spezialisten für die internationale Konfliktlösung.

Einer Studie zufolge planen die Unternehmensjuristen tendenziell, ihre Abhängigkeit von Anwaltskanzleien im Bereich der internationalen Konfliktlösung abzubauen. Statt externer Hilfe streben die Unternehmen die Einstellung von Inhouse-Experten zu dem Thema an, um den wachsenden Kosten und den zahlreicher werdenden Streitfällen zu begegnen.

Befragt wurden mehr als 100 Unternehmen weltweit, insbesondere aus den konfliktgeneigten Branchen Finance, Energie und der Bauwirtschaft. Die Antworten kamen dabei von den Syndici dieser multinationalen Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 500 Millionen US-Dollar.

„Eines der wichtigsten Ergebnisse der Studie ist der Trend, Spezialisten im Bereich der international arbitration Inhouse zu beschäftigen“, sagt Gerry Lagerberg, head of international arbitration (IA) bei PwC, der die Studie in Zusammenarbeit mit der Queen Mary Universität London durchführte.

Obwohl die befragten Unternehmen gegenwärtig eher Wirtschaftskanzleien mit der internationalen Konfliktlösung beauftragen, soll sich dies in Zukunft ändern. Dies sei der wachsenden Zahl internationaler Rechtskonflikte sowie der steigenden Kosten geschuldet. Interessanterweise ist für zwei Drittel der Befragten die Konfliktlösung oder Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber der normalen Prozessführung vorzugswürdig. Die Gründe hier sind vor allem in der Geschwindigkeit und der fehlenden Öffentlichkeit zu sehen. Weiter eine Rolle spielen spezifische Branchenkenntnisse, die den Richtern an ordentlichen Gerichten oft fehlen. Außerdem gibt es im Rahmen der Konfliktlösung im Normalfall keine Berufungs-/Revisionsinstanz und damit schnelle Rechtkraft und Rechtssicherheit.

Wie so oft tritt eine strukturelle Änderung im Rechtsberatungsmarkt auch hier zunächst im Bereich der sehr großen Wirtschaftskanzleien einerseits und der sehr großen Unternehmensmandanten andererseits zu Tage. Dennoch lässt sich ein allgemein-gültiger Trend formulieren: Die Unternehmen tendieren dazu, in Zukunft möglichst viel Rechtsberatung Inhouse zu erledigen. Inhouse-Counsel sind billiger und leichter zu handhaben. Für die außergerichtliche Konfliktbeilegung ist keine Rechtsanwaltszulassung erforderlich und berufsrechtliche Schranken, wie die problematische Weisungsgebundenheit von Syndici gegenüber ihrem Arbeitgeber, spielen praktisch keine Rolle mehr.

Über die Vor- und Nachteile der Inhouse-Beratung ist schon genug geschrieben worden, für den Anwaltsmarkt ist der dargestellte Trend jedoch nunmehr als Fakt hinzunehmen. Die wirtschaftsberatenden Anwälte, auch mit kleineren Unternehmen als Mandanten, sind nun gefordert, den Mehrwert Ihrer Beratungsleistung (also der Beratung des Unternehmens gemeinsam mit der Rechtsabteilung) gegenüber der ausschließlichen Bearbeitung durch die Rechtsabteilung offensiv zu verkaufen. Gelingt ihm dies nicht, wird der Anwaltschaft ein beträchtlicher Teil ihres bisherigen Betätigungsfeldes abhandenkommen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Omari, LL.M.