Unternehmergesellschaft [UG (haftungsbeschränkt)]

Rechtsgebiete: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt), das sind die zulässigen Rechtsformzusätze, ist von ihrer Rechtsnatur her eine GmbH. Dementsprechend finden sich die Sonderreglungen für die UG (haftungsbeschränkt) auch in § 5a des GmbHG.

Die UG (haftungsbeschränkt), recht treffend auch Mini-GmbH genannt, wurde vom Gesetzgeber als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung englischer Limiteds konzipiert. Das Ziel war, an der renommierten deutschen Rechtsform GmbH festzuhalten und dennoch Existenzgründern keine hohen Anforderungen an das Stammkapital in den Weg zu legen.

So ist für die Gründung lediglich ein Stammkapital  von 1 € erforderlich. Wichtig zu wissen ist, dass gemäß § 5 Abs. 3 GmbHG ein Viertel des Jahresgewinns (vereinfacht) in das Stammkapital zu überführen ist, so dass aus jeder rentablen UG (haftungsbeschränkt) irgendwann eine GmbH werden soll.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Omari, LL.M.