Der Betriebsrat

Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht

Der Betriebsrat ist eine gewählte Arbeitnehmervertretung in Betrieben. Betriebsräte sind zur Ausübung Ihrer Tätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit weitreichenden Rechten ausgestattet, um die kollektiven Arbeitnehmerinteressen in ihren Betrieben umzusetzen. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, die Einhaltung von Schutzvorschriften gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu gewährleisten.

Ein Betriebsrat kann bereits in Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern errichtet werden. Die Größe des jeweils zu errichtenden Betriebsrats richtet sich nach der regelmäßigen Personalstärke des Betriebs.

Nach seiner Errichtung sollen der Betriebsrat und der Arbeitgeber zum Wohl des Betriebs und der Arbeitnehmer vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dies beinhaltet einen offenen und ehrlichen Umgang sowie gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Betriebsparteien.

Bei Streitigkeiten über Verletzungen von Rechten und Pflichten durch die Betriebsparteien ist der Weg zu den Arbeitsgerichten eröffnet.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tobias Leichtle, LL.M.