Arbeitsrecht

LLO Rechtsanwälte berät und vertritt Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Beratung auf arbeitsrechtliche Fragen der betrieblichen Organisation und Reorganisationen sowie die Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen. Dies umfasst insbesondere die umfassende Vorbereitung und rechtliche Begleitung von individuellen Personalmaßnahmen. Ferner unterstützt LLO Rechtsanwälte Unternehmen insbesondere bei komplexen Fragen zum Betriebsverfassungsgesetz, dem Kernstück des kollektiven Arbeitsrechts.

LLO Rechtsanwälte berät Geschäftsführer, leitende Angestellte und personalverantwortlich tätige Mitarbeiter bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Neben der strategischen Beratung im Vorfeld von Verhandlungen, erarbeiten wir schwerpunktmäßig Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialpläne und übernehmen die Führung von Verhandlungen. Des Weiteren vertreten wir Unternehmen in kollektivrechtlichen Rechtsstreitigkeiten und anspruchsvollen Einigungsstellen.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tobias Leichtle, LL.M.